Förderung von Projekten

Über LEADER werden Projekte gefördert, die die Lebensqualität im ländlichen Raum erhalten, das Miteinander stärken und die Zukunftsfähigkeit von Dörfern sichern.

Unter dem Leitmotiv: Guter Boden für gute Ideen haben die 22 Mitglieder der LEADER/CLLD Aktionsgruppe Bördeland ihre Lokale Entwicklungsstrategie erarbeitet.

Für die aktuelle EU-Förderperiode 2021-2027 haben sie vier Schwerpunktthemen definiert, auf deren Grundlage die Projekte in der Region entwickelt und gefördert werden können:

Bördeland – Guter Boden

Für Land-/ Wirtschaft

Verbesserung der Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Tätigkeit und Wettbewerbsfähigkeit des land- und forstwirtschaftlichen Sektors in der Region sowie regionaler Handwerks- und Dienstleistungsunternehmen (KMU) unter Einbeziehung von Innovation, Kooperation und Digitalisierung

Für Lebens Werte

Unterstützung der Entwicklung des ländlichen Raumes vor dem Hintergrund langfristiger Herausforderungen – insbesondere des demografischen Wandels

Für die Umwelt

Unterstützung von zentralen umwelt-, energie- und klimapolitischen Zielen der Gemeinschaft auf regionaler Ebene – ökologische Nachhaltigkeit

Für die Gemeinschaft

Stärkung des sozialen Miteinanders und des Bürgerengagements für soziale Nachhaltigkeit und Lebensqualität

Eine Förderung können Projekte erhalten, die die Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie unterstützen. Der LEADER-Bördeland e.V. ruft dazu mehrmals p.a. auf, Ideen einzureichen. Auf der Grundlage festgeschriebener Projektauswahlkriterien bewerten die Mitglieder des Entscheidungsgremiums des LEADER-Bördeland e.V. alle Projektanträge, die an sie herangetragen werden und erstellt hieraus eine Prioritätenliste. Ein Platz auf der Prioritätenliste ist die Voraussetzung, eine Förderung über LEADER zu erhalten. Ein Anspruch auf eine Förderung besteht nicht!

Beantragung von LEADER-Vorhaben

Kontaktaufnahme zum Regional-Management

Wenden Sie sich für eine erste Beratung an die Regional-Managerin der LAG Bördeland. Von ihr erhalten Sie alle Informationen, die Sie zur Beantragung eines LEADER-Projektes benötigen. Die Beratung erfolgt neutral und kostenfrei.

Ausfüllen eines Projektdatenblattes

Beschreiben Sie Ihr Vorhaben! Verwenden Sie dafür das Projektdatenblatt der LAG Bördeland. Das ausgefüllte Projektdatenblatt bildet die Grundlage für die Bewertung Ihres Vorhabens und ist eine Voraussetzung für die Aufnahme in die Prioritätenliste der LAG.

Beratung und Beschlussfassung durch die Mitglieder des Entscheidungsgremiums

Die Mitglieder des Entscheidungsgremiums des LEADER-Bördeland e.V. beraten über alle eingereichten Projektideen, bewerten diese nach ihrer Förderwürdigkeit und erstellen eine Prioritätenliste. Ein Platz auf der Prioritätenliste ist die Grundlage, um eine Förderung über LEADER zu erhalten.

Voraussetzung für die Bewertung der Vorhaben im Entscheidungsgremium ist, dass die Mindestanforderungen erfüllt sind, d.h.

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ein vollständig ausgefülltes und aussagekräftiges Projekterfassungsblatt mit Beschreibung des Vorhabens liegt vor

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das Vorhaben erfüllt mindestens ein in der LES definiertes Handlungsfeldziel

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das Vorhaben hat einen regionalen Nutzen

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die nachhaltige Tragfähigkeit des Vorhabens ist nach der Förderung gesichert

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die Finanzierung und der Eigenanteil sind gesichert

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alle, für die Antragstellung erforderlichen Genehmigungen, Erklärungen, Beschlüsse und Stellungnahmen liegen vor / sind beantragt

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mit dem Vorhaben wurde noch nicht begonnen

Beantragung von Fördermitteln

Die Antragstellung von LEADER/CLLD-Vorhaben an die Bewilligungsbehörden erfolgt nach Bestätigung der Prioritätenlisten durch die EU-Verwaltungsbehörden. Das Regional-Management informiert Sie über die zuständige Bewilligungsbehörde und unterstützt Sie gern bei der Antragstellung.