„DorfGemeinschaftsladen“ in Sachsen-Anhalt

"DorfGemeinschaftsladen" in Sachsen-Anhalt

Was sind DorfGemeinschaftsläden?

DorfGemeinschaftsläden sind ein wichtiger Beitrag für die integrierte ländliche Entwicklung. Es wird das Ziel verfolgt, die ländlichen Regionen mit ihren Dörfern als eigenständige Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturräume zu erhalten.

Mit Hilfe von DorfGemeinschaftsläden kann die Lebensqualität auf dem Land erhöht werden:

  • Sie sind soziale Dreh- und Angelpunkte des Dorfgemeinschaftslebens.
  • Sie dienen der Versorgung mit Lebensmitteln und anderen Gütern.
  • Sie bieten optimale Voraussetzungen für den gegenseitigen Austausch und damit für das Miteinander im Dorf.
  • Sie bieten Dienstleistungen an (Postannahme etc.).
  • Sie tragen zur Erhaltung und Gestaltung des dörflichen Charakters bei.

Wer darf am Modellprogramm teilnehmen?

Zur Teilnahme am Modellprogramm „DorfGemeinschaftsladen“ des Landes Sachsen-Anhalt sind Einrichtungen, Initiativen oder Dorfbewoh- ner*innen aus Ortschaften mit weniger als 2.500 Einwohnerinnen und Einwohnern in Sachsen-Anhalt aufgerufen, die gemeinsam mit ihrer Ge- meinde einen DorfGemeinschaftsladen als lebendigen Dorfmittelpunkt etablieren wollen. Es geht um Nahversorgung, um Dienstleistungen und darum, einen sozialen Treffpunkt für das Miteinander im Dorf mit Leben zu füllen. Ziel ist es den Zusammenhalt im Dorf zu fördern.

Was wird gefördert?

Für die Teilnahme am Modellprogramm „DorfGemeinschaftsladen“ stehen in diesem Jahr beim Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie (MULE) insgesamt 300.000 Euro Landesmittel für die Erweite- rung bzw. Ergänzung bestehender Einrichtungen sowie für Marktanaly- sen und vorbereitende Konzepte für neue DorfGemeinschaftsläden zur Verfügung.

Bitte schicken Sie die elektronisch ausgefüllte Bewerbungsskizze einschließlich Anlagen bis zum 03.05.2019 per E-Mail mit dem Betreff „Dorf- Gemeinschaftsladen“ an vzal6@mule.sachsen-anhalt.de. Über die Förderung als Modellprojekt entscheidet ein Auswahlgremium der Fachabteilung im MULE. Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. Aus der Vorlage einer Skizze kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden.

2019/05/03 00:00:00

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auf die Website des Ministeriums für Umwelt, 
Landwirtschaft und Energie