Die neue Förderperiode
LEADER/ CLLD 2021-2027

Allgemeines zur neuen Förderperiode

Nach dem Erfolg des LEADER und CLLD Programms in der letzten Förderperiode wird das Programm von 2021 bis 2027 in Sachsen-Anhalt fortgesetzt. Dabei wird auch in der neuen Förderperiode der fondsübergreifende Ansatz angewendet, sodass Projekte wieder aus allen drei Europäischen Fonds, dem für regionale Entwicklung (EFRE), dem Europäischen Fonds zur Entwicklung ländlicher Räume (ELER) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF+) gefördert werden können.

Förderschwerpunkte im Rahmen von LEADER/CLLD sollen sein:
(siehe auch Wettberwerbsaufruf)

  • Maßnahmen der ländlichen Entwicklung inkl. Feuerwehrinfrastruktur und Schwimmbäder, Sportstätten, Förderung Radverkehr einschließlich Schnittstellen
  • Revitalisierung von Flächenreserven, Altlastensanierung
  • Förderung kulturelles und natürliches Erbe, Tourismus, kulturelle Infrastruktur
  • Direktvermarktung, lokale Lieferketten, Kleinstunternehmen
  • innovative Maßnahmen mit dem ESF+, u.a. soziale Innovation
  • Kooperationsprojekte (international, länder- und gebietsübergreifend)

Die neue Richtlinie

Anders als in der letzten Förderperiode soll es in der neuen Förderperiode statt unterschiedlicher Richtlinien für die einzelnen Fonds eine gesamtgültige Richtlinie mit verschiedenen Teilen für alle Fonds geben. Diese aktuelle Richtlinie ist derzeit noch nicht veröffentlicht, soll aber demnächst hier in ihren Grundzügen dargestellt werden.

Der Wettbewerbsaufruf

Mit dem Wettbewerbsaufruf des Landes Sachsen-Anhalt für die Bildung und Anerkennung der neuen Lokalen Aktionsgruppen am 01. November 2021 fiel der Startschuss für die Erarbeitung der Lokalen Entwicklungsstrategien (LES). Die Strategien müssen spätestens bis zum 01. August 2022 eingereicht werden. Die Anforderungen an die LES gibt der offizielle Wettbewerbsaufruf vor.

Die Interessengruppe in der LEADER-Region Bördeland 

Am 31.08.2021 fassten die Vorstandsmitglieder der LAG Bördeland den Beschluss, fortan als Interessengruppe (IG) Bördeland den Prozess des Übergangs in die neue Förderperiode zu begleiten. Aktuell besteht die Interessengruppe aus 11 Mitgliedern. Die Region bildet die Gebietskulisse der beiden Einheitsgemeinden Wanzleben-Börde und Sülzetal im Landkreis Börde sowie der Einheitsgemeinde Bördeland im Salzlandkreis ab. Mitglieder der IG Bördeland sind die Vertreter der drei Einheitsgemeinden, der beiden Landkreise sowie sechs Mitglieder regionaler Wirtschafts- und Sozialpartner (WiSo) wie Vereine, Unternehmer, Kirchenkreis und Privatpersonen. Vertreter der Interessengruppe Bördeland ist Thomas Kluge, der Vorsitzende der LAG Bördeland. Über die laufenden Aktivitäten wird die IG informiert.

Die Aufgabe der Interessengruppe ist vorrangig darin zu sehen, den Strategie- und Abstimmungsprozess zur Erarbeitung der LES zu begleiten und die vom Land Sachsen-Anhalt geforderte Vereinsgründung vorzubereiten. Spätestens zur Abgabe des Wettbewerbsbeitrages muss sich der Verein (oder eine andere juristische Person des priv. Rechts) gegründet haben oder in Gründung befinden. Die Mitglieder der LAG Bördeland sind dem Vorschlag der IG gefolgt und wollen am 15.06.2022 den LEADER-Bördeland e.V. gründen. 

Sie haben Interesse an der Mitwirkung und Gestaltung der Entwicklungsprozesse in der Region? Dann wenden Sie sich an die IG Bördeland.

Die Teilnahmeerklärung für die IG können Sie über den Link downloaden.

Die neue Lokale Entwicklungsstrategie

Die Lokale Entwicklungsstrategie (LES) wird mit Fördermitteln des Europäischen Sozialfonds unterstützt. Träger ist der Landkreis Börde, die Vergabe konnte im Rahmen einer Ausschreibung zum 11.03.2022 erfolgen. Auftragnehmer für die Erarbeitung der LES ist die Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH. 

In der LES sind Schwerpunktthemen, Förderziele und -prioritäten festzulegen und zu begründen. Es ist darzustellen, mit welchen Maßnahmen die Region selbst gesteckte Ziele erreichen möchte. Die Region kann hier auf Erfahrungen aus zwei Förderperioden zurückgreifen. Es geht darum, Bewährtes aufzugreifen und zu qualifizieren, aber auch Neues zu implementieren, um den aktuellen Herausforderungen begegnen zu können.

Die Erarbeitung erfolgt unter einer breiten Beteiligung der Akteure vor Ort. 

Über den folgenden Link haben Sie die Möglichkeit an einer Befragung zur Lebensqualität in Ihrem Wohnort teilzunehmen. Sagen Sie uns Ihre Meinung!

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Aufruf- Einreichen von Projektideen/Projekte zur Umsetzung ab 2023 bis 2027

Haben Sie bereits Projektideen für die Region? Dann können Sie diese für die neue Förderperiode und für die Aufnahme in die LES ab sofort einreichen. Dazu füllen Sie einfach das Projektblatt aus und schicken es an das LEADER-Management oder dem Leiter der Interessengruppe, Thomas Kluge. Die Kontaktdaten finden Sie auf dem Projektblatt. 

Die Erarbeitung der Lokalen Entwicklungsstrategie wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert.