Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung – Bekanntmachung

Bekanntmachung Nr. 08/17/32
über die Durchführung von Modell- und Demonstrationsvorhaben (MuD-Vorhaben) „Land.Digital: Chancen der Digitalisierung für ländliche Räume “ im Rahmen des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung (BULE) vom 23.02.2017

1. Zuwendungszweck

Hintergrund

Das Bundesprogramm Ländliche Entwicklung dient der Förderung und Erprobung innovativer Ansätze in der ländlichen Entwicklung. Es soll dazu beitragen, durch Unterstützung bedeutsamer Vorhaben und Initiativen, deren Erkenntnisse bundesweit genutzt werden können, die ländlichen Regionen als attraktive Lebensräume zu erhalten. Im Fokus des Bundesprogramms stehen nichtlandwirtschaftlich ausgerichtete Vorhaben und Aktivitäten in ländlichen Regionen, die gegenwärtig nicht über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) gefördert werden können.

Gegenstand dieser Bekanntmachung ist das Thema „Chancen der Digitalisierung für ländliche Räume“. Die Digitalisierung wirkt mittlerweile in nahezu alle Lebensbereiche hinein: von Arbeiten, Einkaufen und Mobilität über Wohnen und gesellschaftliches Miteinander bis hin zu Gesundheit, Bildung, Informationsbeschaffung und Unterhaltung. Nicht zuletzt eröffnet sie gerade für periphere ländliche Räume Chancen, Standortnachteile zu kompensieren.

Die Rahmenbedingungen für digitale Anwendungen in ländlichen Räumen unterscheiden sich von städtischen Regionen. Deshalb können entsprechende Erkenntnisse nicht deckungsgleich auf ländliche Räume übertragen werden. Große Entfernungen und spezifische demografische Entwicklungen führen vielerorts zu sinkender Nachfrage und Wirtschaftlichkeit von Infrastruktur- und Versorgungsangeboten. Es gilt, neue Lösungen zu finden, um dem Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse in ganz Deutschland gerecht zu werden und Perspektiven für ein Leben auf dem Land zu bieten.

Einige gute Ansätze zeigen, dass die Digitalisierung Werkzeuge für neue Problemlösungen bereitstellen kann, wie z. B. in den Bereichen E-Mobilität, E-Learning, Telemedizin oder der flexiblen, ortsunabhängigen Gestaltung von Arbeit. Es bedarf jedoch einer Weiterentwicklung und Erprobung dieser digitalen Werkzeuge im Hinblick auf die spezifischen Gegebenheiten und Herausforderungen der ländlichen Räume. Dabei müssen

die Lösungsansätze jeweils auf die unterschiedlichen regionalen Bedarfe und Gegebenheiten zugeschnitten sein.

Eine mindestens ebenso große Herausforderung wie die Entwicklung passgenauer technischer Lösungen ist die Akzeptanz und tatsächliche Nutzung solcher neuen Anwendungen durch die ländliche Bevölkerung. Nur wenn sich die digitalen Anwendungen am tatsächlichen Bedarf der örtlichen Bevölkerung orientieren und die Menschen für deren Nutzung sensibilisiert und qualifiziert sind, werden sie diese auch im Alltag nutzen. Deshalb sind innovative Lösungen gefragt, welche die zukünftigen Nutzer digitaler Anwendungen einbeziehen.

Ziele

Vor diesem Hintergrund sucht das Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung (KomLE) in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Interessenten für die Durchführung von innovativen Projekten auf örtlicher Ebene, welche die Chancen der intelligenten Nutzung und Vernetzung von Informations- und Kommunikationstechnologien zur Lösung von Problemen im ländlichen Raum dauerhaft nutzen wollen. Mit den geplanten Modell- und Demonstrationsvorhaben sollen übertragbare Einzellösungen entwickelt werden, die auch andernorts als Vorbild dienen können. Ziel der Modell- und Demonstrationsvorhaben ist zudem die Gewinnung neuer Erkenntnisse für die Politikgestaltung des BMEL.

2. Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, den Standardrichtlinien einschließlich Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgaben- oder Kostenbasis und den §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie den hierzu geltenden Verwaltungsvorschriften (VV-BHO) und den §§ 48, 49, 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) durch Zuwendungen gefördert werden.

Die beantragten Zuwendungen nach dieser Bekanntmachung werden als De-minimis- Beihilfen nach der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 gewährt.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Das BMEL entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

3. GegenstandderFörderung

Förderfähig sind ausschließlich Projekte, die im bundesweiten Maßstab Modellcharakter aufweisen. Das heißt, dass Sie ein festgelegtes Ziel der ländlichen Entwicklung mit einer neuartigen Idee verwirklichen, neue Akteure der ländlichen Entwicklung einbeziehen oder eine bestehende Idee mit außergewöhnlichen Mitteln umsetzen möchten und damit für andere ein wegweisendes Beispiel sein können.

Mit der Maßnahme sollen Vorhaben für ländliche Räume gefördert werden. Gesucht werden deshalb Projekte, die zur Lösung eines konkreten Problems in einer ländlichen Region beitragen, indem sie neue Informations- und Kommunikationstechnologien weiterentwickeln und langfristig nutzen. Im Mittelpunkt des Interesses stehen vor allem die intelligente Vernetzung von vorhandenen Infrastrukturen und Akteuren sowie die Einbeziehung der Nutzer vor Ort. Dafür können sowohl neue digitale Anwendungen entwickelt (sofern diese gängigen Standards entsprechen) als auch vorhandene digitale Anwendungen in innovativer Weise eingesetzt werden.

Im Rahmen dieser Bekanntmachung werden ausschließlich Projekte gefördert, die auf eine bereits bestehende Breitbandinfrastruktur aufsetzen; Maßnahmen etwa zur Bereitstellung von schnellen Internetverbindungen zählen ausdrücklich nicht dazu.

Von besonderem Interesse im Rahmen dieser Bekanntmachung sind Vorhaben zu folgenden thematischen Schwerpunkten:

a) Nahversorgung

Die Nutzung digitaler Anwendungen kann dabei helfen, Lücken in der Nahversorgung zu schließen. Vor diesem Hintergrund werden innovative Vorhaben gesucht, die mittels digitaler Anwendungen dazu beitragen, Versorgungslücken zu schließen oder den lokalen Einzelhandel zu stärken.

b) Mobilität

Mit Hilfe digitaler Anwendungen lässt sich der Transport von Personen und Waren neu organisieren. Von Interesse ist die experimentelle Umsetzung innovativer digitaler Vorhaben, die zu einer Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum beitragen.

c) Gesundheitsversorgung

Insbesondere der Ausbau von telemedizinischen Anwendungen kann einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, dass gerade für die Menschen in ländlichen Regionen auch zukünftig ein qualitativ hochwertiger Zugang zu medizinischer Expertise möglich ist. Vor diesem Hintergrund werden innovative Vorhaben gesucht, die dabei helfen, die bestehenden Angebote zu ergänzen und medizinische Kompetenzen verfügbar zu machen.

d) Mobiles,ortsunabhängigesArbeitenundFachkräftegewinnung

Arbeit wird mittels digitaler Technologien zunehmend standortunabhängig. Gesucht werden Projekte, die z. B. neue digitale Möglichkeiten nutzen, um Arbeit flexibler zu gestalten, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern und dem Fachkräftemangel entgegenzutreten.

e) Qualifizierung und Bildung

Moderne Informations- und Kommunikationstechnologien bieten die Möglichkeit, den Menschen orts- und zeitunabhängig den Zugang zu Bildung zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund werden innovative digitale Bildungsprojekte gesucht. Dazu zählen auch Vorhaben, die Menschen für die Nutzung neuer Medien sensibilisieren und qualifizieren.

f) Ehrenamt

Bürgerschaftliches Engagement gehört gerade im ländlichen Raum zu den Pfeilern des sozialen Zusammenlebens. Ein engmaschiges Netz aus gegenseitiger Unterstützung in Vereinen, Verbänden, Kirchen und ehrenamtlichen Initiativen prägt dort das Miteinander deutlich. Eine moderne IT und digitale Kommunikation sind kritische Erfolgsfaktoren, um Vereine zukunftsfähig zu machen. Gesucht werden innovative Vorhaben, die dazu beitragen, das bürgerschaftliche Engagement zu stärken und Vereine zukunftsfähig aufzustellen.

g) Lösungen zum Umgang mit dem demografischen Wandel

Zudem werden Lösungsansätze ganz unterschiedlicher Art zur Bewältigung des demografischen Wandels in ländlichen Regionen gesucht. Gewünscht sind innovative Vorhaben, die z. B. auf das Leben im Alter abzielen oder das soziale Leben trotz schrumpfender Einwohnerzahlen erhalten und stärken.

Grundsätzlich können auch Projektideen eingereicht werden, die keinem der vorstehend genannten Themenschwerpunkte zuzuordnen sind, wenn sie ansonsten den in dieser Bekanntmachung formulierten Zielen und Anforderungen entsprechen.

Im Vordergrund der einzureichenden Projektskizzen sollten in jedem Fall neben dem Nutzen für die Antragsteller bzw. die jeweiligen Unternehmen stets auch der Nutzen für die ländliche Region und die dort lebenden Menschen sowie Erfolgsaussichten und die Übertragbarkeit der Lösungen stehen.

Förderfähig sind:

  • projektspezifische Aktivitäten und Veranstaltungen zur Kommunikation und Vernetzung zwischen unterschiedlichen Akteuren sowie zur Sensibilisierung und Qualifizierung potenzieller Nutzer der Anwendungen,
  • notwendige projektspezifische Anschaffungen und Investitionen,
  • projektbedingte zusätzliche Ausgaben für Verbrauchsmaterial oder Kleingeräte ineiner zum Betrieb der Maßnahme angemessenen Ausstattung,
  • projektbedingte zusätzliche Personalmittel,
  • die Vergabe von Aufträgen,
  • projektbedingte externe Moderations- und Beratungsleistungen und
  • Maßnahmen zum Wissenstransfer, die der Nutzung der Chancen der Digitalisierung an anderen Orten dienen.Nicht förderfähig sind:
  • Vorhaben der Güterproduktion,
  • Forschungs- und Entwicklungsvorhaben,
  • Erarbeitung von Konzepten und Machbarkeitsstudien.

4. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen in der Bundesrepublik Deutschland, z. B. private Initiativen, privatrechtliche Organisationen und Unternehmen, Gemeinden, Städte und Landkreise.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist. Dasselbe gilt für Antragsteller und, sofern der Antragsteller eine juristische Person ist, für den Inhaber der juristischen Person, die eine eidesstattliche Versicherung nach § 802c der Zivilprozessordnung oder § 284 der Abgabenordnung abgegeben haben oder zu deren Abgabe verpflichtet sind.

5. DokumentationundWissenstransfer

Von den Zuwendungsempfängern wird erwartet, dass sie die von ihnen geplanten und umgesetzten Maßnahmen transparent machen und ihre Erfahrungen dem Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung (KomLE) der BLE zur Verfügung stellen.

Konkret bedeutet dies:

  • Kooperation mit dem KomLE
  • Dokumentation der umgesetzten Maßnahmen
  • Darstellung erzielter Ergebnisse und Erfahrungen
  • Berichterstattung an das KomLE
  • Bereitschaft, sich aktiv an einem bundesweiten Demonstrationsnetzwerk zu beteiligen und dabei Erfahrungen und Wissen in Bezug auf das Förderprojekt an Dritte weiterzugeben (z. B. im Rahmen von Veranstaltungen).6. Art,UmfangundHöhederZuwendungDie Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt werden. Der Förderzeitraum beträgt max. 36 Monate. Die Zuwendungen werden bei Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt. Sie dürfen die tatsächlichen Ausgaben und Kosten nicht überschreiten.Die Zuwendungssumme beträgt maximal 200.000,00 Euro.Es wird grundsätzlich erwartet, dass der Antragsteller Eigenmittel in Höhe von mindestens 20 % einbringt. Handelt es sich bei dem Antragsteller um ein Unternehmen oder einen Freiberufler, so wird ein Eigenanteil von mindestens 40 % der Ausgaben bzw. Kosten vorausgesetzt.Herausragende Projekte können als Leuchtturmprojekte ausgezeichnet werden.

7. SonstigeZuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgaben- oder Kostenbasis werden entweder die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) oder die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98) oder die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FE-Vorhaben (NKBF 98) oder die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-GK) sein.

Diese Bestimmungen sowie Vordrucke und Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis bzw. Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis sowie Hinweise und Nebenbestimmungen sind dem BLE-Formularschrank zu entnehmen. Sie finden den BLE- Formularschrank im Internet unter:

https://foerderportal.bund.de/easy/

(Formularschrank – Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung)

Eine Zuwendung für ein Vorhaben nach dieser Bekanntmachung schließt die Inanspruchnahme von anderen öffentlichen Zuwendungen – ausgenommen aus Haushaltsmitteln des Bundes – nicht aus. Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, andere öffentliche Zuwendungen – auch nach Erteilung des Bewilligungsbescheides – dem Zuwendungsgeber mitzuteilen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben, mit deren Umsetzung bereits begonnen wurde.

8. Verfahren Projektträger

Projektträger und Bewilligungsbehörde für diese Bekanntmachung ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

Postadresse:

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Referat 325 – Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung Deichmanns Aue 29

53179 Bonn
E-Mail: land.digital@ble.de www.ble.de/landdigital

Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Das Auswahlverfahren ist zweistufig angelegt. Die Bewilligungsbehörde wird in der Folge von fristgerecht eingegangenen Projektskizzen die Interessentinnen und Interessenten

schriftlich über den Ausgang ihrer Prüfung informieren und ggf. zu einer formellen Antragsstellung auffordern.

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach Ablauf der Vorlagefrist vom Projektträger insbesondere nach den folgenden Kriterien geprüft und bewertet:

  • −  ausreichend genaue Beschreibung und Begründung des Projektes (inkl. nachvollziehbarem Arbeitsplan sowie ggf. Planungen für den Dauerbetrieb)
  • −  Qualität und Erfolgsaussichten des Vorhabens,
  • −  Nutzen für die ländlichen Räume als attraktive Orte des Lebens und Arbeitens,
  • −  Innovation und Kreativität des Ansatzes,
  • −  Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Zuwendungsempfängers (die Fachkunde ist z. B. mittels geeigneter Referenzen nachzuweisen),
  • −  Übertragbarkeit auf andere Regionen (u. a. wird im Falle der Entwicklung neuer digitaler Anwendungen der Einsatz von Open-Source-Lösungen positiv gewertet)Das BMEL und der Projektträger behalten sich vor, bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen externe Experten hinzuzuziehen.Vorlage von ProjektskizzenBitte verwenden Sie für die Einreichung Ihrer Projektskizzen ausschließlich die von uns in der Anlage 1 vorgegebene Projektskizzengliederung. Bitte beachten Sie, dass von uns nur die gemäß dieser Gliederung vollständigen Projektskizzen berücksichtigt werden können.Die Skizzen sind in deutscher Sprache abzufassen und sollen maximal 8 Seiten (ohne Anlagen) umfassen.Bitte senden Sie Ihre unterschriebene Skizze auf dem Postweg unter dem Stichwort „BULE – Land.Digital 2017“ in doppelter Ausfertigung bis zum 31.05.2017 (es gilt der Posteingangsstempel der BLE) an die

    Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Referat 325 – Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung Deichmanns Aue 29
    53179 Bonn.

    Bitte senden Sie uns zusätzlich Ihre Skizze als Word-Datei per E-Mail mit dem Betreff „BULE – Land.Digital 2017“ an die folgende E-Mail-Adresse: land.digital@ble.de

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf Bewilligung einer Zuwendung abgeleitet werden.

Wir stellen Ihnen in unserem Internetangebot Antworten zu häufig gestellten Fragen (FAQ) zu dieser Bekanntmachung gesammelt zur Verfügung. Sie finden diese unter: www.ble.de/landdigital

Für inhaltliche Rückfragen, die nicht durch die FAQ zu klären sind (bitte prüfen Sie dies vorab), wenden Sie sich bitte an Iris Fryczewski (Tel: 0228 / 6845-3992) oder Christian Rößler (Tel: 0228-6845-3554) bzw. land.digital@ble.de.

Bonn, den 23.02.2017

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung In Vertretung

Dr. Christine Natt